Die Abteilung Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart informiert über den aktuellen Stand über die Lockerungen und Wiedereröffnungen und den 5-Stufen-Plan des Landes Baden-Württemberg in der Corona-Krise.
Die Eröffnungen gelten unter Vorbehalt der Infektionszahlen.
1. Wiedereröffnungen ab 11. / 18. Mai 2020:
Alle Details zu den Öffnungen und Lockerungen erhalten Sie auf den bekannten Seiten des Landes Baden-Württemberg sowie in der CoronaVO in aktuell gültigen Fassung.
1.1 Ab Montag, 11. Mai 2020 dürfen wieder Betriebe folgender Branchen öffnen:
– Sonnenstudios
– Körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienebedingungen wie Friseure. Dazu zählen:
– Massagestudios
– Kosmetikstudios
– Nagelstudios
– Tattoo-Studios
– Piercingstudios
– Spielhallen und ähnliche Einrichtungen
– Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt, z.B. Tennis, Golf, Bogenschießen etc.
– Freiluft-Sport mit Tieren, etwa Reitanlagen und Hundeschulen
– Fahrschulen
1.2 Ab Montag, 18. Mai 2020 dürfen weitere Betriebe und Einrichtungen öffnen:
– Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrolle
– Kontaktarm auszugestaltende Freizeitangebote, z.B. Minigolf oder Bootverleih
– Fahrradverleih zu touristischen Zwecken
– Restaurants im Außen- und Innenbereich
– Ferienwohnungen und Campingplätze für touristische Übernachtungen im Caravan, Reisemobil oder in festen Mietunterkünften sowie für das Dauercamping bei autarker Versorgung
2. 5-Stufen-Plan
Das Land Baden-Württemberg gibt die Rahmenbedingungen vor. Die Landesregierung plant in mehreren Stufen die Maßnahmen der Corona-Verordnung zurück zu nehmen. Der Stufenplan gilt vorbehaltlich der aktuellen Infektionslage in Baden-Württemberg. Für die aller meisten Öffnungen und Lockerungen gelten strenge Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen. Der Fahrplan zur schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen in Baden-Württemberg kann auch hier abgerufen werden.
Foto: Wikipedia, Andreas Praefcke