Geschlossene Einzelhandelsbetriebe können laut Landesregierung ab sofort Abholangebote (Click & Collect) anbieten. Dabei müssen feste Zeitfenster für die Abholung vereinbart, Hygienekonzepte vor Ort eingehalten und Warteschlangen vermieden werden.
Eine Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen/Aktivitäten finden Sie hier. Die Lockdownmaßnahmen sind vom 11. bis 31. Januar gültig.
Alle weiteren Infos sowie die vollständige Corona-Verordnung in ihrer aktuell gültigen Fassung finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/